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BVerwG, 18.12.1968 - V C 75.67 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermittlung der Entschädigungsrente wegen Erwerbsminderung - Unrechtmäßige Ablehnung der Reichsmark-Kapitalabfindung durch die Besatzungsdienststelle - Anspruch auf Entschädigung nach dem Abfindungsgesetz - Begrenzung der Entschädigungsrente durch die Höhe der Rente nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 23.02.1967 - III 56/65
- BVerwG, 18.12.1968 - V C 75.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 31, 141
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.05.1963 - V C 165.62
Auszug aus BVerwG, 18.12.1968 - V C 75.67
Auch hätte eine Nachprüfung der nach früheren Recht fehlerfrei abgewickelten Verfahren, nur um eine völlige Gleichheit zu erreichen, in keinem Verhältnis zu dem dadurch entstehenden Finanz- und Verwaltungsaufwand gestanden (Urteil von 22. Mai 1963 - BVerwG V C 165.62 -). - BVerwG, 19.06.1961 - V B 17.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.12.1968 - V C 75.67
Da § 32 AbgG nicht einmal unmittelbar anwendbar ist in Fällen der 10: 1 auf DM umgestellten Kapitalabfindung, weil Fälle dieser Art nach Art. 6 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Buchst. a) des AHK-Gesetzes Nr. 47 in der Weise geregelt worden sind, daß eine Neufestsetzung und Auszahlung der Entschädigung im Verhältnis 1: 1 in DM erfolgte, kommt auch keine sinngemäße Anwendung im Rahmen des § 24 Abs. 4 AbgG in Betracht (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1961 - BVerwG V B 17.61 -).
- BVerwG, 24.05.1993 - 2 B 57.93
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionszulassungsgrund - …
Es ist nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Unterlagen und Gutachten zu stützen, soweit ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich in der mündlichen Verhandlung beantragen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; 31, 149 [BVerwG 18.12.1968 - V C 75/67]; Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - ). - BVerwG, 18.01.1989 - 2 B 177.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestimmung des Umfangs der …
Es ist dabei nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (§§ 86 Abs. 1 und 2, 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; vgl. hierzu BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; 31, 149 [BVerwG 18.12.1968 - V C 75/67]; sowie Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - ). - BVerwG, 11.12.1991 - 2 B 140.91
Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Es ist dabei nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht, und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen in der mündlichen Verhandlung förmlich beantragen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; 31, 149 [BVerwG 18.12.1968 - V C 75/67]; Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - ).
- BVerwG, 05.12.1991 - 2 B 142.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Es ist dabei nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; 31, 149 [BVerwG 18.12.1968 - V C 75/67]; Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - ). - BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 57.74 Diese Feststellungen waren auch nicht deswegen überflüssig, weil - wie das Verwaltungsgericht irrig angenommen hat - es im Ermessen des Kreiswehrersatzamtes stünde, welche der vorgetragenen Gründe es als erheblich anerkennen wolle und wie sich diese Gründe auf die Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen auswirken sollten: Über die Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen entscheidet die Wehrersatzbehörde ohne sogenannten Beurteilungsspielraum - mithin also auch ohne Ermessensspielraum - (BVerwGE 18, 298; 31, 149) [BVerwG 18.12.1968 - V C 75/67]: Entweder ist der Kläger wehrdienstfähig und nach Maßgabe des ärztlichen Urteils für die Dienstleistung bei einer Fernmeldeausbildungskompanie, zu welcher er einberufen worden ist, verwendimgsfähig - dann kann die Wehrersatzbehörde die Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit des Klägers nicht verneinen.
- BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 81.91
Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Es ist dabei nicht gehindert, die Feststellug entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich in der mündlichen Verhandlung beantragen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; 31, 149 [BVerwG 18.12.1968 - V C 75/67]; Beschluß vom 3. September 1980 - 2 B 63.79 - ), wofür die Beschwerde hier nichts vorgetragen hat.